
Stark für Sie im Strafrecht
Verteidigung in allen Verfahrensstadien:
- Ganz zu Beginn des Vorwurfes: Im Ermittlungsverfahren, z.B. nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter
- Verteidigung im Zwischenverfahren nach Anklageerhebung
- Einspruch gegen einen Strafbefehl
- Verteidigung vor Gericht in der Hauptverhandlung
- Verteidigung im Rechtsmittelverfahren
- Wahrung Ihrer Rechte in der Strafvollstreckung
Geschädigtenvertretung und Zeugenbeistand
Vertretung in Bußgeldverfahren bei dem Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten
